Sind Sie ein Käufer und suchen nach Informationen zu Steuern? Lesen Sie unsere Hilfeseite Steuern zahlen bei eBay-Käufen
Steuerpflichten der Verkäufer
Als eBay-Verkäufer sind Sie dafür verantwortlich, alle Gebühren und Steuern zu bezahlen, die bei der Nutzung von eBay als Verkäufer entstehen. Weitere Informationen zu eBay-Steuerrichtlinien und Ihren Verpflichtungen finden Sie in unseren Steuergrundsätzen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
In Zusammenhang mit Ihren Steuerpflichten müssen Sie unter Umständen:
- Umsatzsteuer auf Ihre eBay-Verkäufergebühren zahlen
- Umsatzsteuer auf Ihre eBay-Verkäufe zahlen
- Einkommensteuer auf eBay-Verkäufe zahlen
- Ausländische Käufer über Einfuhrgebühren informieren
Mehrwertsteuer auf eBay-Verkäufe berechnen
Wenn Sie im Vereinigten Königreich oder in der Europäischen Union (EU) ansässig sind, müssen Sie gegebenenfalls Mehrwertsteuer für Artikel erheben, die Sie bei eBay verkaufen. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie aufgrund Ihrer Verkäufe dazu verpflichtet sind, besuchen Sie eine der folgenden Websites oder wenden Sie sich an einen Steuerberater.
- UK: Website von HM Revenue and Customs – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet
- EU: Steuern und Zollunion > Unternehmen > Mehrwertsteuer – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet (oder die für Sie zuständige Steuerbehörde)
Gehen Sie folgendermaßen vor, wenn Sie für Ihre Artikel die Mehrwertsteuer berechnen müssen:
- Geben Sie beim Einstellen Ihrer Artikel den Preis inklusive Mehrwertsteuer an. Sie dürfen die Mehrwertsteuer nicht mehr hinzufügen, nachdem ein Artikel per Höchstgebot oder über Sofort-Kaufen gekauft wurde.
- Bezahlen Sie die Mehrwertsteuer an die zuständige Finanzbehörde.
eBay ist für die Erhebung der Mehrwertsteuer auf bestimmte Sendungen innerhalb der EU und des Vereinigten Königreichs verantwortlich. Rufen Sie unsere Hilfeseite Ihre Pflichten im Vereinigten Königreich und in der EU bezüglich der Umsatzsteuer auf, um detaillierte Informationen über die Mehrwertsteueranforderungen beim Verkauf an Käufer im Vereinigten Königreich und in der EU zu erhalten.
Einkommensteuer auf eBay-Verkäufe zahlen
Verkäufer sind gesetzlich dazu verpflichtet, Einkünfte aus eBay-Verkäufen anzugeben und zu versteuern. Wir empfehlen, sich bezüglich dieser Pflichten an einen Steuerberater zu wenden.
Ausländische Käufer über Einfuhrgebühren informieren
Bei internationalen Verkäufen an Käufer außerhalb der EU fallen die für das Zielland geltenden Einfuhrgebühren (einschließlich Steuern und Zollgebühren) an.
Diese Gebühren richten sich nach dem Land, in das Sie die Sendung schicken, und basieren in der Regel auf dem Preis der Sendung, dem Versandgewicht, den Abmessungen und dem Herkunftsland.
In einigen Ländern und Rechtsgebieten ist eBay verpflichtet, die Einfuhrsteuer von Käufern einzuziehen, wenn sie ihren Kauf bezahlen. Bei Sendungen, für die eBay die Steuern nicht einzieht, müssen die Käufer eventuell zusätzliche Einfuhrgebühren (z.B. MwSt und Zollgebühren) bezahlen – im Rahmen der Abfertigung ihres Pakets durch den Zoll oder bei Erhalt ihrer Bestellung.
Käufer sind für die Zahlung der Einfuhrgebühren verantwortlich. Wenn Sie internationalen Versand anbieten, können Sie diese Kosten nicht im Gesamtpreis für den Kauf und den Versand einschließen. Weisen Sie internationale Käufer in Ihren Angeboten darauf hin.
Weitere Informationen zu den Rechtsgebieten, in denen eBay die anfallenden Steuern einzieht, finden Sie in unseren Steuergrundsätzen.