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Makita Schalter für BFR440, BFR550, BFS440, BFS450, BJS130, BTW072

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Beendet: 02. Apr. 2017 12:53:42 MESZ
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eBay-Artikelnr.:112344885967

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu
Marke
Makita
Produktart
Schalter
Modell
BFR440, BFR550, BFS440, BFS450, BJS130, BTW072
Spannung
18 V
Zustand
Neu

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Rox-Teilehandel
Michael Rox
Rosa-Luxemburg-Str.34
02763 Zittau
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT33588088710
:liaM-Eed.enilno-t@lednah-suahgittub
USt-IdNr.:
  • DE 188734891
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von „Rox-Maschinenteile“ für Onlinegeschäfte
1. Geltungsbereich
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen von Kunden bei Michael Rox, Rosa-Luxemburg-Straße 34, D-02763 Zittau (nachfolgend „Rox-Maschinenteile“). Sie regeln das Zustandekommen des Vertrages zwischen Rox-Maschinenteile und einem Kunden, die Abwicklung von geschlossenen Verträgen und die wechselseitigen Rechte und Pflichten.
1.2. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Rox-Maschinenteile und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Rox-Maschinenteile nicht an, es sei denn, Rox-Maschinenteile hat ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.
 
2. Anbieter und Vertragspartner
Anbieter ist und Vertragspartner des Kunden wird:
Rox-Maschinenteile
Michael Rox
Rosa-Luxemburg-Straße 34
02763 Zittau
Telefon: 03583/7959459
Fax:
E-Mail: buttighaus-handel@t-online.de
Gerichtsstand: Amtsgericht Zittau (Sachsen)
Geschäftsinhaber: Michael Rox
Umsatzsteuer-ID: DE188734891
 
 
3.
Vertragsabschluss, Vertragssprache und Speicherung des Vertragstextes
3.1. Vertragsschluss bei Bestellungen
3.1.1. Die Präsentation der Waren ist kein verbindliches Angebot an den Kunden, sondern stellt lediglich einen Online-Verkaufsprospekt dar.
3.1.2. Die Absendung der Bestellung (Abgabe eines Gebotes, Sofort-Kauf) durch den Kunden stellt einen verbindlichen Abschluss eines Kaufvertrages über die in der Bestellung enthaltenen Waren zu den mit der Bestellung übermittelten Konditionen dar.
3.1.3. Nach Eingang der Bestellung schickt Rox-Maschinenteile dem Kunden eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung bei Rox-Maschinenteile bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestell- und Vertragsbestätigung). Mit dieser E-Mail-Bestätigung kommt der Kaufvertrag zustande.
3.2. Vertragssprache und Speicherung des Vertragstexts
3.2.1. Der Vertragsschluss kann derzeit nur in deutscher Sprache erfolgen.
3.2.2. Der Vertragstext (die Bestellung) eines Kunden wird von mir gespeichert. Dieser gespeicherte Vertragstext ist für den Kunden jedoch nicht zugänglich. Der Käufer hat aber die Möglichkeit, den Vertragstext seiner Bestellung entsprechend den nachfolgenden Regelungen zu archivieren.
3.2.3. Der Kunde kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit in der jeweils aktuellen Fassung einsehen; veraltete Fassungen werden dort nicht vorgehalten. Der Kunde kann dieses Dokument ferner ausdrucken oder speichern, z.B. indem er die üblichen Funktionen seines Programms zum Betrachten von Internetseiten (=Browser: dort meist „Datei“ -> „Drucken“ bzw. „Speichern unter“) nutzt.
3.2.4. Der Kunde kann zusätzlich die Daten seiner Bestellung archivieren.
 
 
4. Kommentarlose Warenrücksendung innerhalb der Widerrufsfrist
Wenn Sie Rox-Maschinenteile gelieferte Ware(n) innerhalb der Widerrufsfrist (siehe zu den Einzelheiten die Widerrufsbelehrung) ohne weitere Angaben an mich zurücksenden, werte ich die Rücksendung als Widerruf. Sollten Sie keinen Widerruf wünschen, sondern Gewährleistungsansprüche geltend oder von Ihrem Rückgaberecht (vgl. Ziffer 5.) Gebrauch machen wollen, bitte ich Sie, mir dies bei der Rücksendung ausdrücklich mitzuteilen.
 
5. 14 Tage Rückgaberecht
Zusätzlich zu Ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht räumt Ihnen Rox-Maschinenteile ein freiwilliges 16 tägiges Rückgaberecht (30 Tage) zu den nachfolgenden Bedingungen ein, d.h. Sie können mir die Ware bei Nichtgefallen in der ungeöffneten Originalverpackung einfach zurückgeben und erhalten Ihr Geld (ohne Versandkosten) erstattet:
5.1. Das Rückgaberecht besteht grundsätzlich für alle Waren, die Sie bei Rox-Maschinenteile gekauft haben, soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt ist.
 
5.2. Von dem Rückgaberecht in Ziffer 5.1. sind folgende Waren ausgenommen:
5.3. Das Rückgaberecht umfasst nur solche Waren, die von Rox-Maschinenteile nach ihrer Rückgabe wieder als Neuware verkauft werden können, d.h. die Ware muss sich in der unbeschädigten und ungeöffneten Originalverpackung befinden. Außerdem muss die Ware vollständig sein, insbesondere etwaige Originalverpackung, Gebrauchsanweisung, mitgeliefertes Montagezubehör etc. müssen unbeschädigt und vollständig mit zurückgegeben werden.
Der OVP entnommene und zum testen benutzte Artikel sind von der Rücknahme ausgeschlossen, der Kaufpreis wird nicht erstattet.
5.4. Die Rücksendung der Ware aus Deutschland ist für Sie kostenlos und erfolgt auf meine Gefahr, wenn Sie das von mir zur Verfügung gestellte Versandetikett nutzen. Hierzu schreiben Sie bitte an die E-Mail-Adresse buttighaus-handel@t-online.de. Daneben haben Sie auch die Möglichkeit, die Ware selbst mit einem Versandunternehmen Ihrer Wahl an mich zurückzusenden, in diesem Fall tragen Sie die Rücksendekosten und die Gefahr, dass die Ware während der Rücksendung beschädigt wird selbst. Eine Rücksendung aus dem Ausland erfolgt stets auf Ihre Kosten und Gefahr.
5.5. Das Rückgaberecht besteht für die Dauer von 30 Tagen („Rückgabefrist“), beginnend mit dem Tag an dem Sie die jeweilige Ware in Besitz genommen (Zustellnachweis) haben. Die Rückgabefrist ist gewahrt, wenn Sie innerhalb dieser Frist den Rückversand über mich vereinbaren oder die Ware innerhalb der Frist (rechtzeitige Absendung genügt) unter Angabe des Grundes „30 Tage Rückgaberecht“ an mich zurücksenden.
5.6. Wenn die rechtzeitig zurückgesendete Ware die Vorgaben aus Ziffer 5.1 und 5.3. erfüllt, erstatte ich Ihnen unverzüglich nach Eingang der Ware bei mir den für die Ware gezahlten Kaufpreis zurück; soweit möglich nutze ich hierfür dasselbe Zahlungsmittel, das Sie für Ihre Zahlung an mich verwendet haben. Sofern Sie für die Bezahlung (auch) einen Gutschein eingesetzt haben, erhalten Sie für den mit dem Gutschein bezahlten Betrag keine Erstattung, sondern gegebenenfalls einen neuen Gutschein mit den Konditionen des eingesetzten, sofern der eingesetzte Gutschein im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Rückgaberechts noch nicht abgelaufen wäre.
5.7. Ihr gesetzliches Widerrufsrecht bleibt durch das vorstehende Rückgaberecht unberührt.
 
 
6. Preise, Versandkosten und Zahlungsbedingungen
6.1. Alle angegebenen Preise sind Endpreise zzgl. Liefer-/Versandkosten. Alle Preise verstehen sich ab Lager inklusive Verpackung (wenn nicht im Verkaufsformular anders angegeben) und zuzüglich sämtlicher entstehender Versandkosten (ausgenommen Nachnahmekosten).
6.2. Versandkosten: Die anfallenden Versandkosten sind verbindlich und nicht verhandelbar. Bei Selbstabholer entstehen keine Versandkosten und keine Bereitstellungskosten.
6.3. Bitte beachten Sie bei einer Bestellung aus der Schweiz oder anderen Ländern, welche Einfuhrzoll erheben, dass Rox-Maschinenteile keinen Einfluss auf die Höhe der Zollgebühren oder die zu entrichtenden Steuern Ihres Landes hat. In diesem Fall informieren Sie sich bitte über die für Sie anfallenden Kosten einer Bestellung, welche erst bei der Einfuhr der Ware in Ihr Land erhoben werden. Diese Gebühren werden NICHT von Rox-Maschinenteile erhoben und sind auch NICHT bereits in den Versandgebühren enthalten.
6.4. Der Kunde kann zwischen folgenden Zahlarten wählen: Überweisung, Nachnahme oder PayPal.
Bei der Zahlungsart „Nachname“ sind die zusätzlichen Gebühren vom Käufer zu tragen.
Ein Kauf auf Rechnung oder Ratenzahlung ist bei Rox-Maschinenteile nicht möglich!
 
 
7. Lieferung
7.1. Die Lieferung erfolgt durch Sendung ab Lager an die vom Kunden mitgeteilte (hinterlegte) Lieferanschrift oder bei Vereinbarung durch Abholung durch den Kunden in unseren Ladengeschäften (Selbstabholung).
7.1.1. Bei Selbstabholung erhält der Kunde eine gesonderte Mitteilung per E-Mail, dass die bestellte Ware zur Abholung bereitliegt. Wird die Ware nicht innerhalb von einer Woche ab Erhalt der Mitteilung, dass die Ware zur Abholung bereitliegt, abgeholt, ist Rox-Maschinenteile berechtigt, dem Kunden per E-Mail eine angemessene Frist zur Abholung der Ware zu setzen. Holt der Kunde die Ware nicht innerhalb dieser Frist ab, ist Rox-Maschinenteile berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern Rox-Maschinenteile von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch macht, wird Rox-Maschinenteile dies dem Kunden unverzüglich per E-Mail oder schriftlich mitteilen; bereits geleistete Zahlungen des Kunden werden diesem ebenfalls unverzüglich erstattet.
7.1.2. Bei Versandlieferung an den Kunden gelten die nachfolgenden Ziffern 7.2. bis 7.3.
7.2. Sofern Rox-Maschinenteile die Bestellung des Kunden annimmt, wird die Auslieferung der Ware unverzüglich nach Eingang der Bestellung (Bezahlung vorausgesetzt) veranlasst.
7.3. Lieferung bei Vorkasse: Bei Bestellungen gegen Vorkasse erfolgt die Auslieferung erst nach vollständigem Geldeingang bei Rox-Maschinenteile. Im Falle von Vorkasse-Bestellungen nimmt Rox-Maschinenteile keine Reservierung der bestellten Waren bis zum Zahlungseingang für den Kunden vor. Sollte es in diesem Zusammenhang zu Verzögerungen bei der Auslieferung kommen, z.B. weil die bestellte Ware zwischenzeitlich abverkauft ist und neu bestellt werden muss, wird Rox-Maschinenteile den Kunden umgehend hierüber informieren.
7.4. Falls Rox-Maschinenteile ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, weil der Lieferant (durch Händler beauftragtes Versandunternehmen) seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, ist Rox-Maschinenteile dem Kunden gegenüber zum Rücktritt berechtigt. Dieses Recht zum Rücktritt besteht jedoch nur dann, wenn Rox-Maschinenteile mit dem betreffenden Lieferanten ein kongruentes Deckungsgeschäft (verbindliche, rechtzeitige und ausreichende Bestellung der Ware) abgeschlossen hat und die Nichtlieferung der Ware auch nicht in sonstiger Weise von Rox-Maschinenteile zu vertreten ist. In dem Fall eines solchen Rücktritts wird der Kunde unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich zurückerstattet.
7.5. Wenn Rox-Maschinenteile an der Erfüllung einer Lieferverpflichtung durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die Rox-Maschinenteile oder deren Lieferanten betreffen, gehindert wird und Rox-Maschinenteile diese auch mit der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, z.B. höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, so verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Rox-Maschinenteile wird den Kunden unverzüglich vom Eintritt solcher Ereignisse in Kenntnis setzen. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt.
 
 
8. Transportschäden
8.1. Soweit die Lieferung an die vom Kunden mitgeteilte Lieferanschrift erfolgt, schaltet Rox-Maschinenteile hierfür ein Versandunternehmen (z.B. DHL oder dt. Post) ein. Das Risiko, dass die Ware während des Transports untergeht oder beschädigt wird, trägt nach dem Gesetz im Verhältnis zum Kunden Rox-Maschinenteile, sofern sich der Kunde nicht in Annahmeverzug befindet.
8.2. Damit Rox-Maschinenteile eventuelle Ansprüche wegen Transportschäden gegenüber dem Transportunternehmen absichern kann, müssen äußerlich erkennbare Transportschäden bei Ablieferung der Bestellung dem Paketboten angezeigt werden; äußerlich nicht erkennbare Transportschäden müssen dem Transportunternehmen von uns spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung durch das Transportunternehmen beim Kunden angezeigt werden, da andernfalls zu Lasten von Rox-Maschinenteile vermutet wird, dass die Bestellung ohne Transportschäden ausgeliefert wurde. Rox-Maschinenteile ist daher in diesem Zusammenhang auf Ihre Unterstützung angewiesen.
8.2.1. Äußerlich erkennbare Transportschäden: Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung für Sie, das Paket bei Lieferung zu öffnen und auf Transportschäden zu untersuchen. Ist ein Transportschaden jedoch vernünftigerweise wahrscheinlich, z.B. weil das Paket von außen erkennbar stark beschädigt, zusammengedrückt, aufgerissen ist oder weil der Inhalt bei zerbrechlichen Waren bei der „Schüttelprobe“ klirrt, haben Sie das Paket im Beisein des Paketboten zu öffnen und zu prüfen, ob der Inhalt beschädigt ist. Vorstehendes beschränkt sich jedoch nur auf die Prüfung der Ware auf ohne weiteres erkennbare Transportschäden, z.B. darauf ob die Ware zerbrochen oder deformiert ist oder ob Waren mit Gehäuse beim Schütteln klirren. Wird bei dieser Prüfung ein Transportschaden festgestellt, ist dieser dem Paketboten anzuzeigen und vom Paketboten bestätigen zu lassen. Der Paketbote ist hierzu verpflichtet. Bitte belassen Sie die Ware dann – soweit noch möglich – in der Originalverpackung und benutzen Sie diese nicht. Bitte informieren Sie mich umgehend telefonisch unter 03583/7959459 oder per E-Mail unter buttighaus-handel@t-online.de von dem Schaden, damit ich mich um die Abwicklung kümmern kann.
8.2.2. Äußerlich nicht erkennbare Transportschäden: Damit wir unsere Rechte gegenüber dem Transportunternehmen wahren können, bitten wir Sie, die gelieferte Ware spätestens innerhalb von 4 Tagen nach Lieferung auszupacken. Stellen Sie beim Auspacken fest, dass die gelieferte Ware beschädigt ist, belassen Sie die Ware bitte – soweit noch möglich – in der Originalverpackung und benutzen Sie diese nicht. Bitte informieren Sie uns umgehend telefonisch unter 03583/7959459 oder per E-Mail unter Rox-Maschinenteile-handel@t-online.de von dem Schaden, damit ich mich um die Abwicklung kümmern kann.
8.2.3. Ihre Gewährleistungsansprüche wegen etwaiger Transportschäden werden durch die vorstehenden Regelungen selbstverständlich nicht berührt.
 
 
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Rox-Maschinenteile.
9.2. Für Unternehmer gilt ergänzend: Ich behalte mir das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sie dürfen die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen treten Sie - unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache - in Höhe des Rechnungsbetrages an mich im Voraus ab, und ich nehme diese Abtretung an. Sie bleiben zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, ich darf Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.
 
 
10. Gewährleistung
10.1. Dem Kunden stehen (vorbehaltlich der Regelung für Unternehmer in Ziff. 10.3.) die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
10.2. Keine Gewährleistung wird übernommen für Schäden, die entstanden sind aus unsachgemäßer oder ungeeigneter Verwendung, fehlerhafter Inbetriebnahme oder Montage, natürliche Abnutzung, nachlässige oder fehlerhafte Verwendung, Nichtbeachtung der Wartungs- oder Betriebsanleitung sowie unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen durch den Kunden oder Dritte.
10.3. Gewährleistung für Unternehmer: Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gilt für die Gewährleistungsansprüche des Kunden weiterhin Folgendes als vereinbart (Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt):
10.3.1. Soweit Rox-Maschinenteile wegen eines Mangels Gewähr durch Nacherfüllung zu leisten hat, liegt die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache erfolgt, bei Rox-Maschinenteile.
10.3.2. Offensichtliche Mängel müssen gegenüber Rox-Maschinenteile unverzüglich, spätestens innerhalb von 4 Kalendertagen nach Lieferung der Ware in Textform (z.B. E-Mail, Brief) angezeigt werden, verdeckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich, spätestens innerhalb von 4 Kalendertagen nach deren bekannt werden in Textform (z.B E-Mail, Brief) anzuzeigen. Erfolgt die Mängelanzeige nicht fristgerecht, sind die Gewährleistungsrechte des Kunden bezogen auf den nicht rechtzeitig angezeigten Mangel ausgeschlossen. Das gilt jedoch nicht, soweit Rox-Maschinenteile den Mangel arglistig verschwiegen und/oder eine entsprechende Garantie übernommen hat.
10.3.3. Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres nach Ablieferung der Kaufsache an den Kunden, es sei denn, Rox-Maschinenteile hat den Mangel zu vertreten.
10.4. Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten.
 
 
11. Haftung
11.1. Der Einbau der von Rox-Maschinenteile vertriebenen Produkte muss fachgerecht durch eine Fachwerkstatt erfolgen. Rox-Maschinenteile weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einbau und die Montage der Kaufgegenstände durch nicht autorisierte Personen, das Erlöschen der Garantie / Gewährleistung zur Folge hat. Garantie und Gewährleistungsansprüche bestehen weiterhin mit einem schriftlichen Nachweis über die fachgerechte Montage / Einbau / Anbau durch eine autorisierte Fachwerkstatt.
11.2. Rox-Maschinenteile haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen nicht für Schäden des Vertragspartners, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind sowie für Personenschäden und Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.3. Im Übrigen ist die Haftung von Rox-Maschinenteile für Schadensersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ausgeschlossen:
11.3.1. Für fahrlässig verursachte Schäden haftet Rox-Maschinenteile nicht.
11.3.2. Für leicht fahrlässig verursachte Verzögerungsschäden haftet Rox-Maschinenteile nicht.
11.4. Die Bestimmungen der vorstehenden Absätze gelten entsprechend auch für eine Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen.
11.5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen von Rox-Maschinenteile.
 
 
12. Prüfpflicht des Kunden
Trotz aller Sorgfalt, die Rox-Maschinenteile bei der Aufnahme und Bearbeitung von Bestellungen und der Auslieferung an den Kunden walten lässt, kann es in Einzelfällen zu Falschlieferungen kommen. Vor dem Einbau einer Kaufsache oder deren Anpassung oder Umgestaltung (z.B. Lackierung) hat der Kunde die Kaufsache daher – soweit möglich – auf Sicht mit dem Original zu vergleichen, welches durch die neue Sache ersetzt werden soll. Bei manchen Teilen, z.B. bei Gehäuseteilen, kann es erforderlich sein, das zu ersetzende Teil zunächst abzumontieren, um zu überprüfen, ob die vorhandenen Bohrlöcher passen; ebenso ist bei Gehäuseteilen zu prüfen, ob diese ohne eine häufig erforderliche Anpassung passen. Wenn die gelieferte Kaufsache sichtbar in den Abmessungen, in der Form oder dem Material von dem Original abweicht oder nicht passend erscheint, hat der Kunde zur weiteren Klärung Kontakt mit Rox-Maschinenteile aufzunehmen, bevor er den Einbau oder die Anpassung oder Umgestaltung der Kaufsache vornimmt. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden werden durch die vorstehenden Regelungen nicht berührt.
 
 
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
13.1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn der Kunde seinen Wohn- oder Unternehmenssitz im Ausland hat. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur soweit diesen hierdurch nicht der Schutz entzogen wird, der den Verbrauchern durch diejenigen zwingenden, d.h. nicht durch Vereinbarung abdingbaren Bestimmungen des Landes, in welchem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährt wird. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.B. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem Zweck abgeschlossen wird, der überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
13.2. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Rox-Maschinenteile. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Dieser Gerichtsstand gilt jedoch nicht, sofern der Kunde Verbraucher ist und seinen Wohnsitz bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union hat. In diesem Fall ist Klage vor dem zuständigen Gericht des Wohnsitzmitgliedstaates zu erheben.
 
14. Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren und Informationen zur Online-Streitbeilegung
14.1. Sollte aus der Vertragsbeziehung eine Meinungsverschiedenheit mit einem Wert über 1.000,00 EUR entstehen, ist Rox-Maschinenteile zur Durchführung eines für den Verbraucher außergerichtlichen Vermittlungsverfahrens vor einer anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle bereit.
14.2. Die EU-Kommission stellt eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) bereit. Die OS-Plattform soll eine zentrale Anlaufstelle für Verbraucher und Unternehmen darstellen, die vertragliche Streitigkeiten, die aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen erwachsen, außergerichtlich beilegen möchten.
Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge sind Verträge, bei denen der Unternehmer oder der Vermittler des Unternehmers Waren oder Dienstleistungen über eine Website oder auf anderem elektronischen Wege angeboten hat und der Verbraucher diese Waren oder Dienstleistungen auf dieser Website oder auf anderem elektronischen Wege bestellt hat.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.