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KRUEMA! HK2000 Einachs Kipp Anhänger mit Bremse hydr Kipper 2t Straßenzulassung

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Angaben zum Verkäufer

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eBay-Artikelnr.:252669031992

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Herstellernummer
nicht zutreffend
Modell/Typ
HK2000M
Baujahr
2016
Hersteller
Krüger Maschinenbau
Maschinenart
Anhänger & Kipper
Arbeitsbreite (cm)
140

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Krüger Maschinenbau
Gunar Krüger
Projektierte Str. 18
99880 Waltershausen
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT12371042263
:liaM-Emoc.liamg@1hbmg.bmk
USt-IdNr.:
  • DE 265197221
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Verkaufsbedingungen der Krüger Maschinenbau GmbH
Stand: 01.11.2022
 
I. Allgemein
 
Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend Verkaufsbedingungen oder AGB genannt) der Krüger Maschinenbau GmbH (nachfolgend Verkäufer genannt) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen dem Verkäufer und Kunden (nachfolgend Käufer genannt), die den Verkauf von Fahrzeugen, Baumaschinen, Anhängern, Fahrzeugteilen oder sonstiges Zubehör (nachfolgend insgesamt Kaufgegenstand genannt) zum Gegenstand haben. Der Verkäufer erbringt seine Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Verkaufsbedingungen, soweit zwischen den Vertragsparteien keine anders lautenden Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Der Käufer erkennt die Verkaufsbedingungen des Verkäufers an. Anders lautende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur, wenn und soweit sie der Verkäufer ausdrücklich schriftlich anerkennt. Dies gilt auch für den Fall, dass der Verkäufer diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat oder seine Leistung ohne ausdrücklichen Widerspruch ganz oder teilweise erbringt.
II. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
1. Eine seitens des Verkäufers dem Käufer mitgeteilte Preiskalkulation, auch wenn diese als Angebot bezeichnet ist, stellt – soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart - kein bindendes Vertragsangebot des Verkäufers dar und ist ausdrücklich unverbindlich und freibleibend. Der Käufer kann auf Basis dieser Preiskalkulation des Verkäufers jedoch den Kaufgegenstand beim Verkäufer bestellen und insoweit ein eigenes Angebot (nachfolgend Bestellung) gegenüber dem Verkäufer abgegeben.
2. Der Käufer ist an die Bestellung über einen Kaufgegenstand vier Wochen gebunden. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Kalendertage bei einem Kaufgegenstand, der beim Verkäufer vorhanden ist. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen in Textformgegenüber dem Käufer bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.
3. Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der Zustimmung des Verkäufers in Textform.
Dies gilt nicht für einen auf Geld gerichteten Anspruch des Käufers gegen den Verkäufer.
Für andere Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer bedarf es der vorherigen Zustimmung des Verkäufers dann nicht, wenn beim Verkäufer kein schützenswertes Interesse an einem Abtretungsausschluss besteht oderberechtigte Belange des Käufers an einer Abtretbarkeit des Rechtes das schützenswerte Interesse des Verkäufers an einem Abtretungsausschluss überwiegen.
4. Nebenleistungen, wie z. B. Zulassung, Verbringung oder Transport des Kaufgegenstandes sowie Garantien oder Anschlussgarantien, werden nur Vertragsbestandteil, wenn diese ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.
III. Kaufpreis, Zahlung
1. Der seitens des Verkäufers angegebene Kaufpreis versteht sich – soweit nicht ausdrücklich anders angegeben – ohne Skonto oder sonstige Nachlässe sowie zzgl. Umsatzsteuer. Weiter gelten die vereinbarten Kaufpreise – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – ab Sitz des Verkäufers. Vereinbarte Nebenleistungen (z. B. Überführungskosten, Zulassungskosten etc.) werden seitens des Verkäufers gesondert berechnet.
2. Der Kaufpreis zzgl. Umsatzsteuer und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Käufers aus demselben Kaufvertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit dieses auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
IV. Lieferung und Lieferverzug
1. Liefertermine und Lieferfristen, die sowohl verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit dem Datum des Vertragsabschlusses.
2. Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Kalendertage bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.
Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises.
3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2 Satz 1 oder 2 dieses Abschnitts eine angemessene Nachfrist zur Lieferung setzen, die mindestens 21 Kalendertage beträgt. Bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind, verkürzt sich diese Mindestfrist auf 10 Kalendertage.
Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 15 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche statt der Leistung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
4. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2 Satz 4 und Ziffer 3 dieses Abschnitts.
5. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
6. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten oder bei Transportunternehmen eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
7. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.
8. Soweit nicht anders vereinbart, hat der Käufer den Kaufgegenstand am Sitz des Verkäufers in Waltershausen abzuholen.
V. Selbstbelieferungsvorbehalt
Wird der Verkäufer selbst nicht beliefert, obwohl dieser bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben hat, wird der Verkäufer von seiner Leistungspflicht gegenüber dem Käufer frei und kann vom Vertrag zurücktreten. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich zu unterrichten und jede schon erbrachte Gegenleistung des Käufers unverzüglich zu erstatten.
VI. Abnahme
1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen.
2. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 15 % des Bruttokaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum vollständigen Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von Forderungen, die dem Verkäufer im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) dem Verkäufer zu.
2. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder bei schuldhafter Pflichtverletzung des Käufers Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat. Eine Nachfristsetzung seitens des Verkäufers ist in den Fällen des § 286 Abs. 2 BGB entbehrlich.
Hat der Verkäufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme, maximal allerdings den Kaufpreis, an den Käufer vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Wahl des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z. B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer trägt die erforderlichen Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes (Verwertungskosten) sowie die Kosten öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zur Verkehrswertermittlung. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere Kosten nachweist oder der Käufer nachweist, dass geringere oder überhaupt keine Kosten entstanden sind.
3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
VIII. Haftung für Sachmängel
1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Käufer.
Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Garantien i. S. v. § 443 BGB bleiben von dieser Regelung unberührt.
2. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1, Satz 2 gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder im Falle von Arglist.
3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer wie folgt beschränkt:
Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend.
4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:
a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer oder bei anderen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieb geltend machen; im letzteren Fall hat der Käufer den Verkäufer hiervon unverzüglich zu unterrichten, wenn die erste Mängelbeseitigung erfolglos war. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine Bestätigung in Textform über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, hat sich der Käufer an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden.
c) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.
d) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
6. Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Mängelbeseitigungsansprüche nicht berührt.
7. Soweit der Käufer Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, gelten für Sach- und Rechtsmängel an Waren mit digitalen Elementen für die digitalen Elemente nicht die Bestimmungen dieses Abschnitts, sondern die gesetzlichen Regelungen.
IX. Haftung für sonstige Schäden
1. Sonstige Ansprüche des Kunden, die nicht in Abschnitt VIII. „Haftung für Sachmängel“ geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV. „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VIII. „Haftung für Sachmängel“ Ziffer 3 und 4 entsprechend.
3. Wenn der Käufer ein Verbraucher im Sinnevon § 13 BGB ist, und Vertragsgegenstandauch die Bereitstellung digitaler Inhalte oderdigitaler Dienstleistungen ist, wobei das Neufahrzeug seine Funktion auch ohne diese digitalen Produkte erfüllen kann, gelten für diesedigitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 327 ffBGB
X. Widerrufsbelehrung im Fahrzeugfernabsatz für Verbraucher
 
Widerrufsbelehrung
Wurde dieser Vertrag unter ausschließlicher Verwendung eines Fernkommunikationsmittels gemäß §312b BGB geschlossen (etwa per Telefon, Fax, E-Mail o.ä.) steht Ihnen folgendes Widerrufsrecht zu, insofern Sie Verbraucher i. S. v. § 13 BGB:
 
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung, aber frühestens mit Übergabe der Kaufsache. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache an den Verkäufer.Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Hierzu stellen wir Ihnen ein Muster-Widerrufsformular auf der Folgeseite zur Verfügung. Dieses
können Sie verwenden, müssen es aber nicht. Der Widerruf ist zu richten an:
 
Krüger Maschinenbau GmbH,
Projektierte Straße 18, 99880 Waltershausen
Fax: 03622/4017320,
E-Mail: kmb.gmbh1@gmail.com
 
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (zum Beispiel Zinsen)
herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten, soweit die Verschlechterung der Sache auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über eine Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Im Hinblick auf das hier kaufgegenständliche Kraftfahrzeug entspricht das einer Probefahrtmit einem Kurzzeitkennzeichen, die wir Ihnen hiermit für den Zeitpunkt vor Übergabe ausdrücklich anbieten. Die Entwertung durch eine Zulassung und/oder durch eine über die Prüfung hinausgehende Ingebrauchnahme sowie alle weiteren Umstände die den Wert der Sache beeinträchtigen, sind somit im Falle eines
wirksamen Widerrufs von Ihnen zu erstatten. Dieses gilt ebenso für erhaltene Kundendienstleistungen sowie Garantien. Im Falle eines wirksamen Widerrufs haben Sie die Ware unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zu übergeben. Die Frist
ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Die Rücksendekosten trägt der Käufer. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 14 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung für uns mit deren Empfang. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
 
Ausschluss des Widerrufsrechts
Dieses Recht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (gem. § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB). Ferner wird das Widerrufsrecht ausdrücklich ausgeschlossen, sofern die Ware gewerblich erstanden wird.
 
XI. Entgegennahme von Zahlungsmitteln
 
Die Entgegennahme von Zahlungsmitteln gleich welcher Art (Anzahlung, Inzahlungnahme von Gebrauchtfahrzeugen etc.) durch den Verkäufer bedeutet keine automatische Annahme des Vertrages. Dies gilt sowohl für Barzahlungs-, als auch für Finanzierungs- und Leasinggeschäfte.
XII. Vertragsänderungen und Nebenabreden
Änderungen des Kaufvertrages, insbesondere handschriftliche oder mündliche Abreden, werden nur mit schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer wirksam. Diese Bestimmung wird mit Lieferung und Bezahlung des Fahrzeuges, dem Änderungswunsch entsprechend, konkludent geheilt. Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen undNebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses.
XIII. Gerichtsstand
1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel - und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
3. Diese Verkaufsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen hieraus unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 –CISG.
XIV. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft
erweist.
XV. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Der Verkäufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
 
 
Muster-Widerrufsformular
(In Ergänzung zum Abschnitt IX.)
 
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte folgende Angaben aus und
senden Sie diese zurück.
 
Krüger Maschinenbau GmbH,
Projektierte Straße 18, 99880 Waltershausen
Fax: 03622/4017320,
E-Mail: kmb.gmbh1@gmail.com
 
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden
 
Ware (*) _____________________________________
bestellt am (*) _____________________________________
erhalten am (*) _____________________________________
 
Name des/der Verbraucher(s):
 
Anschrift des/der Verbraucher(s):
 
Unterschrift des/der Verbraucher(s):
 
Ort, Datum:
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.